Taxpunktewert
Privatpatienten: | TP 1.08 |
Kinder- und Jugendliche bis 16 Jahre: | TP 1.00 |
Sozialtarif | TP 1.00 |
Per 1. Januar 2018 ist der neue ZahnarztTarif Dentotar in Kraft getreten.
Der Zahnarzt-Tarif umfasst über 500 Einzelleistungen. Jeder Leistung ist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Diese Taxpunktzahl wird mit dem Taxpunktwert multipliziert und ergibt so den Preis der einzelnen Leistung.
Bei Sozialversicherungsfällen unter Unfallversicherungsgesetz und unter Krankenversicherungsgesetz sind sowohl Taxpunktzahl als auch Taxpunktwert (gegenwärtig 1.00 Fr) pro Leistung fix. Dieser Durchschnittswert trägt zwar den Besonderheiten des Einzelfalls nicht Rechnung, ist aber für den Versicherer einfacher zu handhaben.
Bei Privatpatienten kann die Taxpunktzahl in einem bestimmten Rahmen variiert werden. Der Taxpunktwert ist nach unten frei, darf für Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO nach oben aber nicht über Fr. 1.60 liegen. Der Rahmentarif für Privatpatienten ermöglicht es, einerseits auf die besondere Umstände beim Patienten (Dringlichkeit, Ansprüche an Komfort, Ästhetik, Qualität) und anderseits auf die Gegebenheiten der Praxis (Infrastrukturkosten, Lohnaufwand usw.) Rücksicht zu nehmen.